
Automobilkaufleute arbeiten vor allem in Autohäusern (Vertragshändler, Freie Händler, Niederlassungen). Sie können aber auch bei Freien Werkstätten, Autovermietungen, Teilehändlern, Autobanken und Kfz-Zulieferern eingesetzt werden.
Automobilkaufleute sind in der Disposition, der Beschaffung, im Vertrieb und im Verkauf von Kraftfahrzeugen, Zubehör und Ersatzteilen tätig. Zudem bieten sie alle damit zusammenhängenden Dienstleistungen an wie z. B. Kunden beraten, Fahrzeuge bewerten, Finanzierungsverträge ausarbeiten. Sie beobachten den Markt und arbeiten bei der Planung von Marketingmaßnahmen mit.
Automobilkaufleute sind nicht gleich zu setzen mit Autoverkäufern: Kaufleute werden für alle Funktionsbereiche, die in einem Autohaus anfallen, ausgebildet. Ihre Ausbildung ist eine sehr gute Grundlage für eine Weiterqualifizierung zur Automobilverkäuferin / zum Automobilverkäufer. Zwar lernen Automobilkaufleute in der Berufsschule Grundlagen des Verkaufens, beispielsweise die Bedarfsermittlung oder die Einwandbehandlung. Die eigentliche Ausbildung zum Automobilverkäufer wird aber von den Automobilherstellern direkt durchgeführt.
Automobilkaufmann/-frau ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Die Ausbildung findet im Dualen System statt, d. h. Ausbildungsorte sind der Ausbildungsbetrieb und die Berufsschule.
Während der gesamten Ausbildungsdauer lernen die Auszubildenden in verschiedenen Lernfeldern die beruflichen Inhalte (z. B.: „Verkaufsgespräche im Teile- und Zubehörbereich führen und Kunden beraten“, “Am Jahresabschluss und an der Kosten- und Leistungsrechnung mitwirken“, „Kundenbezogene Maßnahmen im Rahmen einer Marketingstrategie entwickeln“, ...) näher kennen.
Die Ausbildung dauert 3 Jahre. In bestimmten Fällen - entscheidend ist in erster Linie die schulische Vorbildung - ist eine zweijährige oder zweieinhalbjährige Ausbildung möglich. Der Berufsschulunterricht wird in Teilzeitform angeboten. Im ersten Ausbildungsjahr wird an 2 Tagen der Woche die Berufsschule besucht und in den nachfolgenden Jahren an jeweils einem Tag.
Im Laufe der Ausbildung gibt es 2 Prüfungen: Die Zwischenprüfung nach etwa der Hälfte der Ausbildungsdauer und die Abschlussprüfung.
Die Zwischenprüfung umfasst die Inhalte des 1. Ausbildungsjahres laut Ausbildungsordnung und erfolgt in Form von Ankreuzaufgaben.
Die Abschlussprüfung umfasst vier Bereiche, von denen die ersten drei schriftlich zu absolvieren sind:
Mit dem Bestehen der Abschlussprüfung und dem erfolgreichen Besuch der Berufsschule (Berufsschulabschlusszeugnis) werden, sofern nicht bereits erworben, zusätzlich folgende allgemein bildende Abschlüsse bescheinigt:
- Sekundarabschluss I (Realschulabschluss)An den Berufsbildenden Schulen Rotenburg kann anschließend die Fachoberschule Wirtschaft und Verwaltung, Schwerpunkt: Wirtschaft - Klasse 12 besucht werden, wenn die oben genannten Bedingungen für den Sekundarabschluss I erfüllt wurden. Ebenso kann das Fachgymnasium beliebiger Fachrichtung mit dem erweiterten Sekundarabschluss I besucht werden.
Bernd Weier 04261 9833601