Die Einzelfallhilfe ist ein Angebot an Schülerinnen und Schüler und deren Eltern bzw. Erziehungsberechtigte, bei Problemen Hilfestellung zu deren Bewältigung zu geben.
Häufige Anliegen bei Ratsuchenden sind z. B.
• Lernstörungen
• Prüfungsängste
• private Probleme
• Konflikte mit Mitschülern oder Lehrkräften
• Probleme im Ausbildungsbetrieb
Im Allgemeinen wählen sich die Schülerinnen und Schüler ihre Ansprechpartner aus dem Kreis der ihnen bekannten Lehrkräfte aus. Darüber hinaus hat die Schule Lehrkräfte mit besonderer Beratungsausbildung, wie z.B. die Beratungslehrerin, zwei Beratungslehrer, eine Sozialpädagogin, eine Schulpastorin und einen Schulpastor.
Wesentliche Prinzipien der Beratung sind
• die Vertraulichkeit des Beratungsgespräches und
• die Freiwilligkeit der Inanspruchnahme der Beratung.
Prinzip der Beratung ist die Hilfe zur Selbsthilfe, d.h. Gesprächsziel ist die Entdeckung und Mobilisierung des Problemlösungspotenzials der Ratsuchenden, um sich möglichst selbstständig für einen Weg zu entscheiden.
Sollte sich während des Beratungsprozesses der Bedarf nach weiterer außerschulischer professioneller Unterstützung ergeben, können die Beratenden bei der Suche behilflich sein.